Eine Geldstrafe wurde für das nicht Einhalten der Hygienevorschriften verhängt. (Symbolbild) Foto: didesign – stock.adobe.com

Grün-gelbe Spare-Ribs, schimmlige Sahne und allerhand Staub. Kontrolle wegen Übelkeit abgebrochen.

Rottweil - Grün-gelbe Spare-Ribs, schimmlige Sahne und allerhand Staub - wegen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, welche nicht für den Verzehr geeignet sind, wird ein Restaurantchef aus dem Kreis Rottweil zu einer Geldbuße von 120 Tagessätzen verurteilt.

Im Rahmen zweier Lebensmittelkontrollen durch das Veterinäramt kamen im vergangenen Frühjahr in einem Restaurant im Kreis Rottweil schockierende Zustände zu Vorschein. Von nicht ordnungsgemäß gekühlten Lebensmitteln, Schimmel, vergammeltem Fleisch und Fisch sowie von wochenlang Abgelaufenem redete der Staatsanwalt im Rahmen der Anklageverlesung am Amtsgericht.

"In Verkehrbringung von Lebensmitteln, welche nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind", lautete die Beschuldigung, über die im Rahmen eines Prozesses verhandelt wurde. Der Verteidiger des 47-jährigen Angeklagten stellte in Frage, ob man von einem "in Verkehr bringen" ausgehen könne. Das versuchte das Gericht, im Verlauf der Verhandlung zu klären.

"Ich habe schon letztes Jahr im Juni bei einer Kontrolle gemerkt, dass meine Angestellten in der Küche ihre Arbeit nicht richtig machen", erklärte der Angeklagte. Daraufhin habe er einige Mitarbeiter entlassen und die Arbeit in der Küche für kurze Zeit selbst übernommen, bis er einen neuen Küchenchef gefunden habe. "Ich habe ihn für vertrauensvoll gehalten, seine Zertifizierungen waren gut", sagte der 47-Jährige. Auf die Frage der Richterin, wie er die Arbeit des Chefkochs kontrolliert habe, erklärte der Angeklagte, er sei regelmäßig durch die Küche gegangen und habe sie oberflächlich auf Sauberkeit geprüft. Da er die das Restaurant betreffende Organisations- und Servicearbeit übernommen habe, sei keine Zeit gewesen, auch noch dem Küchenchef über die Schulter zu schauen. Allerdings sei er an den wöchentlichen Inventuren beteiligt gewesen.

Wie er die verdorbenen Lebensmittel dennoch übersehen konnte? "Die Tiefkühlware wird in großen Kisten geliefert, die gestapelt übereinander stehen. Ich habe nicht in jede einzelne geschaut", erklärte der Angeklagte.

Kontrolle aufgrund von Übelkeit abgebrochen

Bei der nächsten Lebensmittelkontrolle wurde keine Verbesserung der Zustände festgestellt. "Ich habe gesehen, wie ein Küchen-Mitarbeiter gerade dabei war, unter warmem Wasser eine grün-gelbe Schicht von den Spare-Ribs abzuwaschen", erinnerte sich ein Mitarbeiter des Veterinäramts im Zeugenstand. "Ein schmutziges Küchentuch lag zwischen dem Salat im Waschbecken. Fleisch wurde viel zu warm gelagert, Meeresfrüchte waren aufgetaut und zu Klumpen wieder zusammengefroren und verdorbene Würste, die kaum noch als solche zu erkennen waren, haben bestialisch gestunken. Drei Wochen lang abgelaufene Schupfnudeln haben einen fauligen Geruch verbreitet." Das habe ihn an seine Grenzen gebracht, er musste die Kontrolle aufgrund von Übelkeit abbrechen. Solche Zustände in einer Restaurantküche seien ihm in seiner Laufbahn noch nie untergekommen.

Die schlechte Ware sei im Lager nicht von der noch Guten getrennt worden. "Damit kann man von einem in Verkehrbringen der Ware sprechen", zog die Richterin ihr Fazit. Seine persönliche Situation sowie die Tatsache, dass keine Vorstrafen vorlagen, milderten die Umstände. Der Angeklagte wurde auf 120 Tagessätze zu je 25 Euro verurteilt. Abschließend sagte dieser dazu: "Ich war wohl zu gutgläubig. Man vertraut seinen Angestellten. Ich werde nie wieder jemanden einstellen."